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   VG Bayreuth, 30.03.2017 - B 5 S 17.211   

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VG Bayreuth, 30.03.2017 - B 5 S 17.211 (https://dejure.org/2017,20304)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 30.03.2017 - B 5 S 17.211 (https://dejure.org/2017,20304)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 30. März 2017 - B 5 S 17.211 (https://dejure.org/2017,20304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 23 Abs. 4; ZAPO/RPfl § 14
    Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst für die Fachlaufbahn Justiz - Rechtspflegerdienst

  • rewis.io

    Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst für die Fachlaufbahn Justiz - Rechtspflegerdienst

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.03.2017 - B 5 S 17.211
    Der prüfungsspezifische Beurteilungsspielraum erstreckt sich insbesondere auf die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabe, die Gewichtung einzelner Prüfungsteile sowie der Schwere eines Mangels, die Würdigung der Darstellungsqualität und der Überzeugungskraft der Argumente, die Gewichtung der Stärken und Schwächen der Bearbeitung sowie den Gesamteindruck der Leistung und die abschließende Notengebung (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 635).

    Auch die Einschätzung, ob eine Leistung hinsichtlich einer entsprechend determinierten Notenstufe als "brauchbar" zu bewerten ist, ist den Prüfern vorbehalten (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328).

    Dies ist der Fall, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen oder bei offenen Rechtsfragen eine vertretbare und folgerichtig begründete Lösung als falsch werten (vgl. BVerwG, U. v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.03.2017 - B 5 S 17.211
    Aus diesem Grunde muss den Prüfungsbehörden bei prüfungsspezifischen Wertungen ein Entscheidungsspielraum verbleiben und die gerichtliche Kontrolle insoweit eingeschränkt werden (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34).

    Dies ist der Fall, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen oder bei offenen Rechtsfragen eine vertretbare und folgerichtig begründete Lösung als falsch werten (vgl. BVerwG, U. v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.03.2017 - B 5 S 17.211
    Der prüfungsspezifische Beurteilungsspielraum erstreckt sich insbesondere auf die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabe, die Gewichtung einzelner Prüfungsteile sowie der Schwere eines Mangels, die Würdigung der Darstellungsqualität und der Überzeugungskraft der Argumente, die Gewichtung der Stärken und Schwächen der Bearbeitung sowie den Gesamteindruck der Leistung und die abschließende Notengebung (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 635).

    Dies ist der Fall, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen oder bei offenen Rechtsfragen eine vertretbare und folgerichtig begründete Lösung als falsch werten (vgl. BVerwG, U. v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406; BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34).

  • VG Bayreuth, 08.03.2013 - B 5 K 11.848

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Wiedereingliederungsmaßnahmen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 30.03.2017 - B 5 S 17.211
    Ebenso ist die Nachholung der mit Schreiben vom 28. Februar 2017 - und damit noch im behördlichen Verfahren - vom Antragsteller beantragten Beteiligung des Personalrates noch erfolgt (vgl. VG Bayreuth, U.v. 8.3.2013 - B 5 K 11.848 - juris Rn. 30).
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